@ Monika
Kinder haben ein ihrem Alter entsprechendes Selbstbestimmungsrecht über ihre Sexualität. Eltern dürfen das nur beschneiden, wenn es dem Kindeswohl dient. Ein Vibrator ist ein einfaches Hilfsmittel zur Selbstbefriedigung. Und die darf keinem Kind verboten werden. Also dürfte auch der Wunsch nach einem Vibrator nicht verweigert werden. Da spielt es auch keine Rolle, wieviele auch einen V. besitzen oder benutzen. Das gleich gilt für das Rasieren.
LG, Maritha
Kinder haben ein ihrem Alter entsprechendes Selbstbestimmungsrecht über ihre Sexualität. Eltern dürfen das nur beschneiden, wenn es dem Kindeswohl dient. Ein Vibrator ist ein einfaches Hilfsmittel zur Selbstbefriedigung. Und die darf keinem Kind verboten werden. Also dürfte auch der Wunsch nach einem Vibrator nicht verweigert werden. Da spielt es auch keine Rolle, wieviele auch einen V. besitzen oder benutzen. Das gleich gilt für das Rasieren.
LG, Maritha