Es geht jetzt nicht um tätliche Angriffe gegen die Kinder, sondern um übertriebene Unterschriftenleistung in gewissen Situationen.
Dass eine Pädagogin ihre Sorgepflicht nicht vernachlässigen bzw. verletzen darf, ist okay. Aber wenn ein Kind beim Schaukeln herunter fällt, dann hat das damit nix zu tun.
Dass eine Pädagogin ihre Sorgepflicht nicht vernachlässigen bzw. verletzen darf, ist okay. Aber wenn ein Kind beim Schaukeln herunter fällt, dann hat das damit nix zu tun.