Hallo alle miteinander!
Ich habe mehr eine rechtliche Frage: Habe von meinem Augenarzt eine Brillenverordnung bekommen, mit der ich mir beim Optiker zwei Brillen machen hab lassen (eine normale und eine geschliffene Sonnenbrille). Als ich mir dann auch noch Tageskontaktlinsen vom Optiker anpassen lassen wollte, sind wir draufgekommen, dass die Brillenwerte nicht stimmen können. Der Optiker hat alles nochmals genau ausgemessen und tatsächlich waren die Brillen um eine halbe bzw. eine dreiviertel Dioptrie zu stark (was ich dann auch selber merkte, da ich mit meiner alten etwas schwächeren Brille besser gesehen habe wie mit der neuen). Der Optiker zeigte sich zum Glück kulant und tauscht mir kostenlos die Brillengläser aus. Aber trotzdem würde ich gerne wissen, wie das eigentlich rechtlich ausschaut in so einem Fall. Muss ich als Kunde für die zusätzlichen Kosten gerade stehen, der Augenarzt oder bleibt der Optiker auf den Kosten sitzen?
Danke,
Lydia
Ich habe mehr eine rechtliche Frage: Habe von meinem Augenarzt eine Brillenverordnung bekommen, mit der ich mir beim Optiker zwei Brillen machen hab lassen (eine normale und eine geschliffene Sonnenbrille). Als ich mir dann auch noch Tageskontaktlinsen vom Optiker anpassen lassen wollte, sind wir draufgekommen, dass die Brillenwerte nicht stimmen können. Der Optiker hat alles nochmals genau ausgemessen und tatsächlich waren die Brillen um eine halbe bzw. eine dreiviertel Dioptrie zu stark (was ich dann auch selber merkte, da ich mit meiner alten etwas schwächeren Brille besser gesehen habe wie mit der neuen). Der Optiker zeigte sich zum Glück kulant und tauscht mir kostenlos die Brillengläser aus. Aber trotzdem würde ich gerne wissen, wie das eigentlich rechtlich ausschaut in so einem Fall. Muss ich als Kunde für die zusätzlichen Kosten gerade stehen, der Augenarzt oder bleibt der Optiker auf den Kosten sitzen?
Danke,
Lydia