In Österreich brauchst du nicht unbedingt einen Anwalt.
Siehe:
http://www.50plus.at/stichw/scheidung-einvernehmliche.htm
Allerdings ist ein Anwalt - oder zumindest eine Beratung bei einem Bezirksgericht (oft einmalig kostenlos) - trotzdem ratsam, denn wenn im Scheidungsvergleich etwas vergessen oder ungünstig geregelt wird, ist das nicht mehr zu reparieren.
Über Unterhalt siehe:
http://www.familienrecht.at/index.php?id=2276
Dieser ist allerdings vorher einvernehmlich zu regeln, sonst keine einvernehmliche Scheidung.
Die Obsorge und der Unterhalt der Kinder sind ebenfalls vorher zu regeln; dafür gibt es Richtlinien - und das Pflegschaftsgericht muss dieser Übereinkunft zustimmen.
Die Ehegemeinschaft muss mindestens 6 Monate aufgehoben sein (eigener Wohnsitz!) -
da habt ihr eventuell eh noch zu warten - also alles gemeinsam in Ruhe vorher regeln ... wenn ihr euch einig seid, dauert es zwar, ist dann aber nicht problematisch.
Siehe:
http://www.50plus.at/stichw/scheidung-einvernehmliche.htm
Allerdings ist ein Anwalt - oder zumindest eine Beratung bei einem Bezirksgericht (oft einmalig kostenlos) - trotzdem ratsam, denn wenn im Scheidungsvergleich etwas vergessen oder ungünstig geregelt wird, ist das nicht mehr zu reparieren.
Über Unterhalt siehe:
http://www.familienrecht.at/index.php?id=2276
Dieser ist allerdings vorher einvernehmlich zu regeln, sonst keine einvernehmliche Scheidung.
Die Obsorge und der Unterhalt der Kinder sind ebenfalls vorher zu regeln; dafür gibt es Richtlinien - und das Pflegschaftsgericht muss dieser Übereinkunft zustimmen.
Die Ehegemeinschaft muss mindestens 6 Monate aufgehoben sein (eigener Wohnsitz!) -
da habt ihr eventuell eh noch zu warten - also alles gemeinsam in Ruhe vorher regeln ... wenn ihr euch einig seid, dauert es zwar, ist dann aber nicht problematisch.