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Re: Mit 14 im Internat beschnitten worden

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Liebe Maritha

>> Aber das dürfte wohl jeder einigermaßen intelligente Leser problemlos erkannt haben.<<

AW: Ich nicht! ich lese das was da steht, interpretiere nicht und lese auch nicht „zwischen den Zeilen“, folglich: ICH bin nicht intelligent. Frage: Muss ich das, um hier mitzuschreiben?

>>Was denn nu? Ist oder ist nicht? ( Wasser ist immer nass. Insofern gibt es kein nasses Wasser. ??? )<<

AW: Das hast Du richtig erkannt: Wasser immer nass und Kinder im Sinne des Gesetzes sind immer nichteinwilligungsfähig.
Allerdings: „Nass“ ist ein Teilaspekt, also eine Eigenschaft des Wassers. „Nichteinwilligungsfähig“ ist deutlich kein Teilaspekt, also keine Eigenschaft eines Kindes, sondern ein juristischer Begriff.

>>14-jährige können z.B. über ihre Religion selbst bestimmen, haben sexuell ein Selbstbestimmungsrecht, usw. <<

AW: Ganz klar und was ist mit Kindern unter 14 Jahren? Hier umfasst die Personensorge ebenso auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. (…) O- Text §1631d BGB und nur darum geht es hier. .

>> (...) aber Eltern, die in "freier Entscheidung" ihr Kind beschneiden lassen, üben Zwang gegen das Kind aus. (…)

AW: Nach Deiner Interpretation lasse ich es mal so stehen. Allerdings: Dieser „Zwang“ ist weder strafbewehrt noch sonst wie justiziabel (s. o.). Und damit: Wo ist das Problem. Das Problem besteht nur darin, dass Einige diesen Paragrafen nicht akzeptieren wollen.

Nachdem wir uns nun über nasses Wasser unterhalten haben auch an Dich: Der Paragraf § 1631d BGB „Beschneidung des männlichen Kindes“ steht, wurde vom Deutschen Parlament in Vertretung des Deutschen Volkes verabschiedet und vom Bundespräsidenten genau so in dieser textlichen Form zugestimmt.

Wir können hier stundenlang darüber diskutieren. Nur: Bringen tut das nichts- der Paragraf steht nun mal ob es Dir lieb ist oder nicht…

Allerdings: Du kannst ja eine Änderung beantragen…

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